Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unseren ambulanten Pflegedienst & unser Leistungsangebot.
Welche Leistungen bietet Ihr ambulanter Pflegedienst an?
Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen ein umfassendes Betreuungskonzept – von medizinischer Behandlungspflege, Grundpflege und häuslicher Betreuung über Begleitung außer Haus, Demenz- und Behindertenbetreuung bis hin zu Familien- und Kinderbetreuung, Gruppenaktivitäten, 24-Stunden-Tages- und Nachtbetreuung, Hausnotruf, Haushaltshilfe und einem täglichen Menüservice.
Übernehmen Sie auch medizinische Behandlungspflege (z. B. Insulinspritzen, Wundversorgung)?
Ja, wir bieten alle Leistungen aus einer Hand an. Ziel ist es, dass die von uns unterstützen Menschen sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen können und dabei stets einen Ansprechpartner besitzen.
Bieten Sie hauswirtschaftliche Unterstützung an (Einkaufen, Putzen, Kochen)?
Ja, wir bieten gerne Unterstützung im Haushalt an. Unser Unterstützungsangebot ist vielfältig und umfasst dabei z.B. Gemeinsames Kochen von Mahlzeiten, Waschen von Wäsche, Bügeln von Wäsche, Wechseln von Bettwäsche, Unterhaltsreinigung von Bädern und Fußböden, Staubsaugen und Wischen der Wohnung/des Hauses, Entsorgung des Hausmülls und vieles mehr.
Können Sie auch demenziell erkrankte Menschen betreuen?
Eine unserer vielfältigen Spezialisierungen besteht im Bereich der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen. Unsere ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Feld speziell geschult und helfen Ihnen gerne.
Gibt es einen Notdienst oder Rufbereitschaft?
Ja, für unsere Patienten und Kunden haben wir Notrufnummern, unter denen wir auch außerhalb der Büroöffnungszeiten erreichbar sind.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen je nach Pflegegrad. Zusätzlich gibt es Entlastungsbeträge, Verhinderungspflege, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und verpflichtende Pflegeberatung ab Pflegegrad 2.
Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?
Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden im deutschen Pflegesystem. Er wird Menschen zuerkannt, die geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten haben und nur in geringem Umfang Unterstützung im Alltag benötigen.
- Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 gibt es einen zweckgebundenen Betrag von 125 Euro im Monat, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann – z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder z.B. Betreuungsangebote.
Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben. Das bedeutet, dass sie regelmäßig auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, aber noch viele Dinge selbstständig ausführen können.
- Pflegegeld: Wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Helfer erfolgt, erhalten Betroffene 332 Euro pro Monat direkt ausgezahlt.
- Pflegesachleistungen: Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, können bis zu 761 Euro monatlich für professionelle Hilfe abgerechnet werden. Dieses Geld fließt nicht direkt an die pflegebedürftige Person, sondern wird vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen täglich umfangreiche Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Alltagsgestaltung – entweder durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte.
Pflegegeld: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer stehen 573 Euro monatlich zur Verfügung. Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegesachleistungen: Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, können bis zu 1.298 Euro pro Monat über die Pflegekasse abgerechnet werden. Dieses Geld geht direkt an den Pflegedienst.
Pflegegrad 4 erhalten Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Betroffenen sind im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen – sowohl bei körperbezogenen Pflegetätigkeiten (wie Waschen, Ankleiden, Essen) als auch bei der Orientierung, Kommunikation oder Alltagsstrukturierung. Häufig ist eine mehrfache Unterstützung täglich notwendig.
Pflegegeld: Bei Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer gibt es monatlich 728 Euro, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt werden.
Pflegesachleistungen: Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht, stehen bis zu 1.612 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Summe wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem und wird Menschen zugesprochen, die unter einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung leiden. Diese Personen sind in nahezu allen Lebensbereichen vollständig auf Hilfe angewiesen und benötigen oft eine intensive Betreuung rund um die Uhr.
Pflegegeld: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erhalten Betroffene 901 Euro pro Monat direkt ausgezahlt.
Pflegesachleistungen: Bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst stehen monatlich bis zu 1.995 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 2:
Entlastungsbetrag: Zusätzlich gibt es einen zweckgebundenen Betrag von 125 Euro im Monat, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann – z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Tagespflege.
Kombinationsleistung: Wird sowohl ein Pflegedienst als auch eine private Pflegeperson eingebunden, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombiniert werden – abhängig vom Umfang der professionellen Leistungen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege) ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten. Sie greift, wenn die Hauptpflegeperson – z. B. ein Familienmitglied – wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist.
Was ist eine Kombinationsleistung?
Eine Kombinationsleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, bei der Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit dem Pflegegeld für private Pflege (z. B. durch Angehörige) kombiniert werden können.
Sie ist ideal für Pflegebedürftige, die teilweise von einem Pflegedienst und teilweise von Angehörigen oder Freunden versorgt werden – also keine vollständige professionelle Pflege, aber auch nicht ausschließlich durch Privatpersonen.
Wie oft kommt eine Betreuungskraft/Pflegekraft am Tag?
Das entscheiden Sie. Wir stimmen uns gerne mit Ihnen ab, wie Ihr persönlicher Bedarf durch uns abgedeckt werden kann. Grundsätzlich bieten wir unsere Leistungen 24h am Tag an. In der Regel werden wir jedoch von 06:00 Uhr bis in die Abendstunden 22:00 Uhr in Anspruch genommen.
Was muss ich tun, um Ihre Dienste in Anspruch zu nehmen?
Verwenden Sie einfach unseren Kontaktassistenten oder rufen Sie uns gerne unter der Rufnummer 02238-4618850 an.