Hinweisgebersystem
Über unser Hinweisgebersystem können Sie mögliche Verstöße oder schwerwiegendes Fehlverhalten melden.
Dies betrifft Hinweise, die unser Unternehmen, Mitarbeitende, betreute Personen oder Dritte betreffen.
Was kann gemeldet werden?
Bedenken zu Fehlverhalten, Rechtsverstößen, Gefährdungen oder anderen schwerwiegenden Vorgängen im Zusammenhang mit unserem Unternehmen.
Wie wird geschützt?
Hinweise werden vertraulich bearbeitet. Die Identität hinweisgebender Personen wird nur im gesetzlich zulässigen Rahmen behandelt.
Was ist wichtig?
Bitte melden Sie nur Informationen, bei denen Sie davon ausgehen dürfen, dass sie zutreffen. Wissentlich falsche Meldungen sind verboten.
So läuft eine Hinweisabgabe ab
Bitte beachten Sie
- Beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret.
- Nennen Sie, sofern bekannt, Zeitraum, Ort, beteiligte Personen und mögliche Nachweise.
- Geben Sie freiwillig Kontaktdaten an, wenn Rückfragen oder Rückmeldungen gewünscht sind.
- Notfälle oder akute Gefahren melden Sie bitte unmittelbar über die zuständigen Notruf- oder Behördenwege.
Häufige Fragen
Kann ich anonym melden?
Sie können den Hinweis ohne Namensangabe absenden, sofern Sie keine personenbezogenen Angaben in das Formular eintragen. Für Rückfragen und Rückmeldungen sind freiwillige Kontaktdaten hilfreich.
Wer bearbeitet meine Meldung?
Hinweise werden nur von zuständigen und berechtigten Personen bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich und mit der gebotenen Sorgfalt.
Welche Meldungen gehören nicht hierhin?
Allgemeine Serviceanfragen, Bewerbungen oder Rückrufwünsche senden Sie bitte über unsere Kontaktseite. Das Hinweisgebersystem ist für ernsthafte Hinweise auf Fehlverhalten oder Verstöße gedacht.
Hinweis jetzt vertraulich abgeben
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, nutzen Sie bitte das interne EHFM-Meldeformular.
