FAQ

Häufige Fragen zur Pflege, Betreuung und Unterstützung

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unseren ambulanten Pflegedienst, unser Leistungsangebot, die Pflegeversicherung und den Ablauf der Unterstützung.

Pflegekraft im Gespräch mit einer Seniorin – freundliche Beratung zu häufigen Fragen rund um Pflege und Unterstützung

Leistungen

Pflege, Betreuung, Haushaltshilfe, Begleitung, Hausnotruf und Menüservice aus einer Hand.

Kosten & Pflegegrad

Antworten zu Pflegeversicherung, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen.

Ablauf & Kontakt

Wie oft wir kommen, wann wir erreichbar sind und wie Sie Unterstützung anfragen können.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen bietet Ihr ambulanter Pflegedienst an?

Unser ambulanter Pflegedienst bietet ein umfassendes Betreuungskonzept. Dazu gehören medizinische Behandlungspflege, Grundpflege, häusliche Betreuung, Begleitung außer Haus, Demenz- und Behindertenbetreuung, Familien- und Kinderbetreuung, Gruppenaktivitäten, Tages- und Nachtbetreuung, unterstützende 24-Stunden-Betreuung, Hausnotruf, Haushaltshilfe und ein täglicher Menüservice.

Übernehmen Sie auch medizinische Behandlungspflege?

Ja. Wir bieten medizinische Behandlungspflege an, zum Beispiel Unterstützung bei ärztlich verordneten Maßnahmen wie Insulinspritzen oder Wundversorgung.

Unser Ziel ist ein reibungsloser Ablauf mit festen Ansprechpartnern und gut abgestimmter Versorgung.

Bieten Sie hauswirtschaftliche Unterstützung an?

Ja. Wir unterstützen Sie gerne im Haushalt. Unser Angebot umfasst unter anderem:

  • gemeinsames Kochen von Mahlzeiten
  • Waschen und Bügeln von Wäsche
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Unterhaltsreinigung von Bad, Wohnung oder Haus
  • Staubsaugen und Wischen
  • Entsorgung des Hausmülls
  • weitere alltagsnahe Hilfen nach Absprache
Können Sie auch demenziell erkrankte Menschen betreuen?

Ja. Eine unserer Spezialisierungen liegt in der Betreuung von Menschen mit Demenz. Unsere ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Bereich speziell geschult und unterstützen Betroffene sowie Angehörige im Alltag.

Kosten, Pflegeversicherung und Pflegegrade

Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen je nach Pflegegrad. Zusätzlich können unter anderem Entlastungsbeträge, Verhinderungspflege, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und verpflichtende Pflegeberatung ab Pflegegrad 2 eine Rolle spielen.

Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?

Die Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und danach, ob Angehörige, ehrenamtliche Helfer oder ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernehmen.

Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es steht ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Verfügung.
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld: 332 Euro monatlich. Pflegesachleistungen bei ambulanter Versorgung: bis zu 761 Euro monatlich.
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld: 573 Euro monatlich. Pflegesachleistungen: bis zu 1.298 Euro monatlich.
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld: 728 Euro monatlich. Pflegesachleistungen: bis zu 1.612 Euro monatlich.
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegegeld: 901 Euro monatlich. Pflegesachleistungen: bis zu 1.995 Euro monatlich.

Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich der Entlastungsbetrag sowie Kombinationsleistungen relevant sein.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie entlastet pflegende Angehörige vorübergehend, zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen, wenn die Hauptpflegeperson die Pflege zeitweise nicht übernehmen kann.

Was ist eine Kombinationsleistung?

Eine Kombinationsleistung verbindet Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit dem Pflegegeld für private Pflege, zum Beispiel durch Angehörige.

Sie eignet sich besonders, wenn ein Teil der Versorgung professionell und ein anderer Teil privat übernommen wird.

Ablauf, Erreichbarkeit und Anfrage

Gibt es einen Notdienst oder eine Rufbereitschaft?

Ja. Für unsere Patientinnen, Patienten und Kunden gibt es Notrufnummern, unter denen wir auch außerhalb der Büroöffnungszeiten erreichbar sind.

Wie oft kommt eine Betreuungskraft oder Pflegekraft am Tag?

Das richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Wir stimmen gemeinsam mit Ihnen ab, wie die Unterstützung am besten organisiert werden kann.

Grundsätzlich bieten wir unsere Leistungen rund um die Uhr an. In der Regel werden sie vor allem zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr in Anspruch genommen.

Was muss ich tun, um Ihre Dienste in Anspruch zu nehmen?

Sie können den Kontaktassistenten verwenden oder uns telefonisch erreichen. Wir beraten Sie gerne persönlich und klären gemeinsam, welche Unterstützung passend ist.

Telefon: 02238-4618850

Sie haben weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich und finden gemeinsam heraus, welche Pflege-, Betreuungs- oder Entlastungsleistung zu Ihrer Situation passt.

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